Das Ultraleichtfliegen eröffnet vielen Luftfahrtbegeisterten eine faszinierende Möglichkeit, kostengünstig und flexibel die Lüfte zu erobern. Doch bevor es losgeht, sind wichtige rechtliche Rahmenbedingungen und Lizenzanforderungen zu beachten. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Voraussetzungen, rechtlichen Grundlagen und Anforderungen für Ultraleichtpiloten in Deutschland.

Voraussetzungen für die Lizenz

Um eine Lizenz für Ultraleichtflugzeuge (UL) zu erwerben, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Mindestalter: 16 Jahre für den Beginn der Ausbildung, 17 Jahre für den Erwerb der Lizenz.
  • Fliegerärztliche Tauglichkeit (Medical).
  • Nachweis über die absolvierte Theorie- und Praxisausbildung sowie bestandene Prüfungen.

Lizenzarten

Die Ultraleichtfluglizenz wird je nach Luftfahrzeugtyp ausgestellt. Zu den gängigen Kategorien gehören:

  • UL-Dreiachser
  • UL-Trike (Hängegleiter mit Motor)
  • Motorschirm und Motorschirm-Trike
  • UL-Tragschrauber
  • UL-Hubschrauber (die jüngste Kategorie der UL-Luftfahrt in Deutschland)

Jede Lizenz erlaubt ausschließlich das Fliegen des jeweiligen Luftfahrzeugtyps, für den sie ausgestellt wurde.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Vorgaben für das Ultraleichtfliegen sind in der Luftverkehrsordnung (LuftVO) und der Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) geregelt. Ultraleichtflugzeuge unterliegen besonderen Bau- und Betriebsvorschriften, die in der Regel vom Deutschen Ultraleichtflugverband (DULV) oder dem Deutschen Aero Club (DAeC) überwacht werden.

Die Lizenz wird unbefristet ausgestellt. Um die Rechte aus der Lizenz ausüben zu dürfen, müssen jedoch regelmäßige Nachweise erbracht werden:

  • Alle 24 Monate müssen mindestens zwölf Flugstunden nachgewiesen werden, darunter ein Übungsflug über mindestens eine Stunde mit Fluglehrer.
  • Das fliegerärztliche Tauglichkeitszeugnis (Medical) muss stets gültig sein.

Passagierflugberechtigung

Um Passagiere mitnehmen zu dürfen, ist für Ultraleichtflugzeuge eine Passagierflugberechtigung erforderlich. Diese kann nach Erhalt der Lizenz und einer zusätzlichen praktischen Ausbildung abgelegt werden. Die Ausbildung zur Passagierflugberechtigung umfasst mindestens fünf Überlandflüge, davon zwei Überlandflüge über jeweils mindestens 200 km mit Zwischenlandung und Fluglehrer.

Nach Abschluss der zusätzlichen Ausbildung und Bestehen einer Prüfung wird die Berechtigung in die Lizenz eingetragen.

Gültigkeitsbereiche

Die UL-Lizenz gilt primär innerhalb Deutschlands. In einigen Ländern der Europäischen Union kann sie unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Für internationale Flüge sind jedoch oft gesonderte Genehmigungen erforderlich.

Aufrechterhaltung der Lizenz

Die Lizenz bleibt nur gültig, wenn die oben genannten Anforderungen erfüllt werden. Die Nachweise über die Flugstunden und das Medical sind bei einer Überprüfung durch Behörden oder Kontrollinstanzen vorzulegen. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ruht die Lizenz, bis die Bedingungen wieder erfüllt sind.

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