Nicht der Meister im Fliegen ist ein guter Fluglehrer,
sondern der, dessen Flugschüler zum Meister wird.

Die Ausbildung zum Ultraleicht-Piloten gliedert sich in zwei Hauptteile: die Theorie- und die Praxisausbildung. In Deutschland wird die Ausbildung durch die Luftfahrtbehörden geregelt und erfolgt in Zusammenarbeit mit Flugschulen, die vom Deutschen Ultraleichtflugverband (DULV) oder der Deutschen Aero-Club e.V. (DAeC) anerkannt sind.

Theorieausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst insgesamt sechs Fächer, die den angehenden Piloten das notwendige Wissen für den sicheren Umgang mit Ultraleichtflugzeugen vermitteln:

  • Luftrecht: Regeln und Vorschriften der Luftfahrt
  • Meteorologie: Wetterkunde und Interpretation von Wetterkarten
  • Flugfunk: Grundlagen des Sprechfunks und der Kommunikation im Luftraum
  • Navigation: Kartenkunde, Streckenplanung und Orientierung
  • Technik: Aufbau und Funktionsweise von Ultraleichtflugzeugen
  • Verhalten in besonderen Fällen: Notverfahren und Verhalten bei unerwarteten Situationen

Zusätzlich ist eine pyrotechnische Einweisung erforderlich, wenn das Luftfahrzeug ein Rettungsgerät eingebaut hat. Diese Einweisung schult den Umgang mit pyrotechnischen Systemen und schließt mit einer Prüfung ab.

Praxis-Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 30 Flugstunden, in denen die Flugschüler die Handhabung des Ultraleichtflugzeugs erlernen. Unter der Anleitung eines erfahrenen Fluglehrers werden Start- und Landeübungen, Flugmanöver sowie das Verhalten in besonderen Fällen trainiert.

Die praktische Ausbildung ist wie folgt untergliedert (Beispiel Dreiachser):

  • Vorbereitung und Checklistenarbeit: Kontrolle der Flugzeugeinheit vor dem Start sowie Vertrautmachen mit Vorflug-, Triebwerks- und Nachflugchecklisten.
  • Rollübungen: Beherrschung des Flugzeugs am Boden, einschließlich Geradeausrollen, Kurvenrollen und Bremsübungen.
  • Start- und Landetraining: Einführung in Startphasen und Landungen unter verschiedenen Bedingungen, mit und ohne Motorunterstützung.
  • Flugmanöver: Steuerung des Flugzeugs in verschiedenen Fluglagen, Kurven, Steigflüge und Sinkflüge.
  • Notverfahren und besondere Fälle: Simulation von Triebwerksausfällen und anderen Notfallszenarien, einschließlich sicherer Landungen.
  • Überlandflugübungen: Planung und Durchführung von mindestens zwei Überlandflügen von jeweils 200 km mit Fluglehrer.
  • Sicherheitslandungen: Üben von Landungen auf unvorbereiteten Flächen bei simulierten Notfällen.
  • Abschlussvorbereitung: Alleinflüge, Intensives Training und Wiederholung aller Verfahren zur Prüfungsvorbereitung.

Ein wesentlicher Bestandteil der Praxisausbildung sind zwei Überlandflüge über eine Distanz von mindestens 200 Kilometern mit Zwischenlandung. Diese Flüge erfolgen stets unter Begleitung eines Fluglehrers und dienen der Vertiefung der fliegerischen und navigatorischen Fähigkeiten.

Für Ultraleicht-Hubschrauber gelten erhöhte Stundenanforderungen, da deren Handhabung aufgrund der komplexeren Steuerung besondere Anforderungen an die Piloten stellt.

Abschluss und Prüfung

Die theoretische Ausbildung kann unabhängig von der praktischen Ausbildung erfolgen. Das bedeutet, dass Schüler ihre praktische Ausbildung auch beginnen können, bevor sie die theoretische Prüfung abgelegt haben. Allerdings dürfen sie den Alleinflug erst dann durchführen, wenn sie die theoretische Prüfung in den Fächern Technik und Verhalten in besonderen Fällen erfolgreich bestanden haben.

Die Abschlussprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im theoretischen Teil werden die sechs Fächer geprüft, während im praktischen Teil die fliegerischen Fähigkeiten der Schüler getestet werden. Nach bestandener Prüfung erhalten die Schüler ihre Ultraleicht-Pilotenlizenz und können die Freiheit des Fliegens genießen.

Wichtig: Die gesamte Ausbildung muss spätestens drei Jahre nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass die praktische Prüfung innerhalb dieser Frist absolviert sein muss.

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